[260]Die Staatslehre, plur. die -n, die Lehre von der klüglichen Regierung und Verwaltung eines Staates; welche mit andern Nebenbegriffen auch die Staatsklugheit, Staatskunst, und Staatswissenschaft heißt.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 260.