Staatslehre, die

[260] Die Staatslehre, plur. die -n, die Lehre von der klüglichen Regierung und Verwaltung eines Staates; welche mit andern Nebenbegriffen auch die Staatsklugheit, Staatskunst, und Staatswissenschaft heißt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 260.
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