Stabelherr, der

[263] Der Stabelhêrr, oder Stäbelhêrr, des -en, plur. die -en, ehedem ein vornehmer von Adel, welcher bey den Thurnieren den Anfang und das Ende des Thurnieres mit dem Stabe zu gebieten hatte, und auch wohl der Stabelmeister, der Thurniervogt genannt wurde. In den Oesterreichischen Erbländern gibt es noch angesehene Erbbeamte unter dem Nahmen Erbstäbelmeister. Stabel oder Stäbel ist auch hier das Diminutivum von Stab für Stäblein.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 263.
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