Stabler, der

[264] Der Stabler oder Stäbler, des -s, plur. ut nom. sing. 1. Eine zum Zeichen der richterlichen oder befehlshabenden Gewalt mit einem Stabe versehene Person, in welchem Verstande dieses Wort nur noch in einigen Gegenden üblich ist. So werden die Handwerksmeister, welche ehedem zum Zeichen ihrer Gewalt Stab und Heiligen bekamen, an einigen Orten noch Stäbler genannt. Ehedem führeten auch die Stabelherren oder Stäbelmeister, d.i.[264] die Thurniervögte, diesen Nahmen. 2. Eine vermuthlich veraltete Art Schweizerischer und besonders Baseler Scheidemünzen, welche einen Bischofsstab zum Gepräge hatten, und deren 60 auf einen Rheinischen Goldgülden gingen. S. Frischens Wörterb.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 264-265.
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