[265] Der Stabträger, des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, welcher den Stab als ein symbolisches Kennzeichen träget, in welchem Verstande dieses Wort in verschiedenen einzelnen Fällen üblich ist. So wird z.B. in der Catholischen Kirche derjenige, welcher der Geistlichkeit den Stab oder Bischofstab vorträget, der Stabträger genannt. Bey den Schützen-Compagnien einiger Orte ist es ein mit einer gewissen Gewalt versehener Ober-Officier, der ehedem der General-Gewaltige der Gesellschaft gewesen seyn soll.