Stadtschreiber, der

[271] Der Stadtschreiber, des -s, plur. ut nom. sing. derjenige verpflichtete Beamte des Stadtrathes, welcher die das gemeine Wesen der Stadt betreffende öffentliche Verhandlungen verzeichnet, und das Protocoll über die vor dem Stadtrathe verhandelten Geschäfte führet; an einigen Orten der Stadt-Secretair.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 271.
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