[278] Das Stallgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, welches man für den Gebrauch eines fremden Stalles entrichtet. So zahlet man in den Gasthöfen für den Gebrauch eines Pferdestalles ein gewisses Stallgeld. Von Stall, Bude oder Stelle, ist in Strasburg das Stallgeld so viel wie der Budenzins oder auch der Zins für eine Stelle auf dem Jahrmarkte, das Standgeld.