[314] 2. Die Staupe, plur. die -n. 1. Eine Ruthe, besonders eine große Ruthe, jemanden damit zu stäupen. Ich habe dich geschlagen mit unbarmherziger Staupe, Jer. 30, 14. Jemanden die Staupe geben. Im Hochdeutschen ist es in dieser Bedeutung veraltet, wo man es 2. nur für Staupenschlag, d.i. die Strafe der öffentlichen Züchtigung mit einer großen Ruthe gebraucht, und zwar ohne Plural, und in der dem Anscheine nach sonderbaren R.A. Jemanden zur Staupe schlagen, d.i. ihm den Staupbesen geben, ihn öffentlich stäupen, welche R.A. noch in den Gerichten gangbar ist, und Niederdeutschen Ursprunges zu seyn scheinet, wenigstens in dieser Mundart schon sehr alt ist. Nieders. Stupe.
Adelung-1793: Staupe (1), die