[315]Der Staupenschlag, des -es, plur. car. die Handlung und Strafe, da ein Verbrecher öffentlich gestäupet, zur Staupe geschlagen, oder mit Ruthen gestrichen wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 315.