[345]Der Steinsêtzer, des -s, plur. ut nom. sing. 1. Eine verpflichtete Person, welche die Gränze und Marksteine nach der Vorschrift und dem Herkommen setzet. 2. An einigen Orten werden auch die Pflasterer oder Dammsetzer mit diesem Nahmen belegt.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 345.