[362] Der Steueranschlag, des -es, plur. die -schläge, der Anschlag, nach welchem eine Steuer ausgeschrieben und entrichtet wird, das Verhältniß, nach welchem das Vermögen, das Gewerbe, der Stand u.s.f. der Unterthanen mit einer Steuer belegt wird. S. Steuer 3 (2).