Steuereinnehmer, der

[362] Der Steuereinnehmer, des -s, plur. ut nom. sing. dessen Gattin, die Steuereinnehmerin, derjenige, welcher dazu verordnet ist, die Steuer in einer Gegend oder einem Kreise einzunehmen und dem Landesherrn zu berechnen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 362.
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