[364] Das Steuerruder, des -s, plur. ut nom. sing. dasjenige Ruder, womit ein Schiff oder Fahrzeug gesteuert, das ist, in seinem Laufe bestimmt wird, und welches auch nur das Steuer heißt; zum Unterschiede von denjenigen Rudern, welche bloß dessen Fortkommen befördern. Auf den Donauschiffen wird es das Kehrruder, an andern Oberdeutschen Orten aber der Leitnagel genannt.