Stiefmutter, die

[372] Die Stiefmutter, plur. die -mütter, eine durch die zweyte Heurath des Vaters zugebrachte oder in dieses Verhältniß gesetzte Mutter, in einigen Gegenden Halbmutter; zum Unterschiede von der leiblichen Mutter. Bey dem Raban Maurus, Stuphmuter, Nieders. Stefmoder. Figürlich, weil die meisten Personen dieser Art eine Abneigung gegen ihre Stiefkinder blicken lassen, zuweilen eine Person, welche denen, so von ihr abhängen, mit Härte und Lieblosigkeit begegnet. Daher stiefmütterlich, nach Art einer solchen lieblosen Stiefmutter, außer welchem figürlichen Verstande dieses Bey- und Nebenwort nicht üblich ist. Das stiefmütterliche Glück, das Glück handelt an mir stiefmütterlich. Im gemeinen Leben pflegt man auch eine Art Garten-Violen, von deren fünf Blättern die obersten purpurfarbig, die zwey mittlern weiß, und das unterste gelb ist, wegen der Stellung dieser Blätter Stiefmütterchen oder Stiefmütterlein zu nennen. In andern Gegenden heißt sie Dreyfaltigkeitsblume, Freysamkraut. Siehe Stief.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 372.
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