[377]Die Stiftskirche, plur. die -n, die Kirche eines Stiftes, d.i. eine Collegiat-Kirche; zum Unterschiede von einer bischöflichen oder Cathedral-Kirche, welche die Domkirche genannt wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 377.