Stiftsstand, der

[377] Der Stiftsstand, des -es, plur. die -stände, Landesstände, in dem einem Stifte oder Bißthume gehörigen Landesbezirke, welche sich auf den Stiftstagen versammeln, und in einigen Provinzen, z.B. in dem Stifte Merseburg, ihren eigenen Stifts-Director haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 377.
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