[394]Das Stockhaus, des -es, plur. die -häuser, ein Haus oder Gebäude, in welchem sich Ein oder mehrere Gefängnisse zur Verwahrung der Gefangenen befinden. Von Stock, ein Klotz, ingleichen Gefängniß. S. auch Stockmeister.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 394.