Stottern

[414] Stottern, verb. regul. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, im Reden oft anstoßen, d.i. nicht in der Ordnung fortreden, sondern unterbrochen reden, mit mehrmahliger Wiederhohlung einiger, und Auslassung anderer Sylben, es geschehe nun aus einem natürlichen Unvermögen, oder aus Verwirrung des Gemüthes; zum Unterschiede von stammeln. Im Reden stottern. Zuweilen auch wohl active. Etwas daher stottern. Daher ein Stotterer, welcher aus einem Fehler der Sprachwerkzeuge stottert; das Gestotter, das Stottern.

Anm. In den gemeinen Sprecharten stattern, statzen, stotzen, stotzchen, storzen, statzeln, in Baiern stickerzen, in Schwaben kacken, in Steyermark kikezen, in Schlesien mäckern, im Nieders. stötern, im Engl. to stutter. Es ist eine Onomatopöie des Stotterns, welche zunächst die mehrmahlige Wiederhohlung des Buchstabens t, so wie Stammeln die des m ausdruckt. Der Form nach, ist es ein Iterativum und Intensivum von stoßen, Nieders. stöten, im Sprechen mehrmahls anstoßen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 414.
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