Sträflich

[417] Sträflich, -er, -ste, adj. & adv. von dem Zeitworte strafen. 1. In dessen zweyter Bedeutung, der Strafe unterworfen, so wie strafbar und straffällig, doch in gelinderer Bedeutung, weil die Ableitungssylbe -lich eigentlich nur eine Ähnlichkeit bedeutet. Ein sträflicher Mensch, sträfliche Handlungen. Du leidest, und ich war der sträfliche, Dusch. Es wird in dieser Bedeutung nur von einigen Neuern, vermuthlich aus Unkunde der folgenden gebraucht, daher man es, Mißdeutung zu vermeiden, in derselben lieber vermeiden sollte. Denn eigentlich stammt dieses Wort, 2. von strafen in der dritten Bedeutung her, und bedeutet so viel wie tadelhaft, werth mit Worten bestrafet, oder getadelt zu werden; im Gegensatze des unsträflich. Ein sträflicher Stolz. Das Tanzen ist unter gewissen Umständen nicht sträflich. Er ist so sträflich wie du. Dann kann auch kein Engel unsere Verbindung sträflich finden, Dusch. So auch die Sträflichkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 417.
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