[415]Das Strafbūch, des -es, plur. die -bücher, in den Gerichten einiger Provinzen, ein Buch, in welches die auferlegten und eingezogenen Geldstrafen eingetragen werden.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 415.