[420] Strampeln, verb regul. neutr. & act. welches im ersten Falle das Hülfswort haben erfordert, aber nur in den gemeinen Sprecharten üblich ist. Es ist das Iterativum und zugleich das Diminutivum des folgenden strampfen, und bedeutet die Füße oft zum Treten bewegen, viele und schnelle kurze Tritte machen. Mit den Füßen strampeln. Schlage deine Hände zusammen und strampele mit deinen Füßen, Ezech. 6, 11. Das Kind strampelt im Bette, wenn es die Füße heftig zum Treten beweget; es strampelt das Bett zu Schanden. So auch das Strampeln.
Anm. Im Oberd. strampeln, im Nieders. gleichfalls strampeln, und ohne Zischlaut auch trampeln. S. das folgende.