Streifrecht, das

[440] Das Streifrecht, des -es, plur. inusit. das Recht auf Übelthäter, besonders auf Straßenräuber zu streifen, sie mit gewaffneter Mannschaft auf den Straßen u.s.f. aufzusuchen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 440.
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