[451] Striegeln, verb. regul. act. von dem vorigen in der ersten Bedeutung, mit der Striegel reinigen. 1. Eigentlich. Die Pferde striegeln. 2. Figürlich, im gemeinen Leben, höhnisch oder bitter durchziehen, so wie man in ähnlichem Verstande auch durchhecheln, scheuern u.s.f. sagt. Jemanden striegeln. In einigen Gegenden wird es im gemeinen Leben auch für plagen gebraucht, die Bauern striegeln, und in noch andern für prügeln, jemanden rechtschaffen striegeln. In dem letzten Falle scheinet es von streichen, mit Ruthen hauen, abzustammen. So auch das Striegeln.
Im mittlern Lat. estriliare, Franz. étriller, Ital. strigliare.