Stuhlherr, der

[473] Der Stuhlhêrr, des -en, plur. die -en, von eben dieser Bedeutung, und auch nur in einigen Gegenden, der Gerichtsherr, der Eigenthumsherr eines Gerichtsstuhles.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 473.
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