Superintendent, der

[505] Der Superintendént, des -en, plur. die -en, aus dem Lat. Superintendeus, denjenigen zu bezeichnen, welcher die Aufsicht über andere hat. In der Katholischen Kirche waren es schon vor Alters gewisse Aufseher über die Geistlichen einer Diöces, welche unter dem Bischofe standen, und mit den an andern Orten üblichen Decanis oder Dechanten einerley zu seyn scheinen. In der Lutherischen[505] Kirche hat man dieses Wort, so wie die Würde beybehalten, und da ist der Superintendent ein vornehmer Geistlicher, welcher die Aufsicht über die Geistlichen und Pfarrherren eines gewissen Kreises oder Bezirkes hat, für diese die erste Instanz ist, selbst aber unter dem General-Superintendenten der Provinz, oder auch unter einem Ober-Consistorio stehet. Er ist in der evangelischen Kirche ungefähr das, was ein Bischof in der Römischen ist, und wird in einigen Gegenden auch Dechant, Decanus, Senior u.s.f. genannt. In manchen Ländern hat er noch Inspectores oder Präpositos unter sich, welche die nächste Aufsicht über einen ihnen angewiesenen kleinern Bezirk haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 505-506.
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