[520] Die Tagefahrt, plur. die -en, ein im Hochdeutschen veraltetes Wort. 1. Die Tagereise, S. dieses Wort. 2. Ein in den Gerichten, oder zu einer gerichtlichen oder verbindlichen Handlung bestimmter Zeitpunct, ein Termin; in welcher Bedeutung es im Oberdeutschen noch am üblichsten ist. Wenn es ein bestimmter Zeitpunct ist, zu welchem gewisse Gelder bezahlet werden müssen, so ist dafür auch Tagezeit üblich. S. auch Tagefrist.