[545]Der Taufzeuge, des -n, plur. die -n, diejenigen Personen, welche den Täufling zur Taufe darbringen, und diese Handlung bezeugen; die Pathen, und in Beziehung auf die Ältern des Kindes die Gevattern.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 545.