[551]Die Teichordnung, plur. die -en, eine obrigkeitliche Verordnung in Ansehung der Fischteiche, welche nicht mit einer Deichordnung zu verwechseln ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 551.