Tempelherr, der

[554] Der Têmpelhêrr, des -en, plur. die -en, ehemalige geistliche Ritter, welche dem Lande Palästina zum Besten, und besonders zur Befreyung des Tempels zu Jerusalem aus den Händen der Mahomedaner zu Anfange des 12ten Jahrhundertes gestiftet, zu Anfange des 14ten aber wieder ausgerottet und aufgehoben wurden; im Nieders. Tempeler, im mittlern Lat. Templarii. Daher der Tempelorden, der Orden dieser Tempelherren; der Tempelhof, die Wohnung eines Commandeurs dieses Ordens, welchen Nahmen noch jetzt manche Schlösser und Häuser führen, weil sie ehedem Wohnsitze der Commandeurs dieses Ordens waren.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 554.
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