[567] Die Thätlichkeit, plur. die -en. 1. Als das Abstractum des vorigen Wortes, und ohne Plural, wo es doch im Hochdeutschen nur noch zuweilen in der dritten Bedeutung des Beywortes vorkommt. Die Thätlichkeit eines Verfahrens. Noch häufiger bezeichnet es, 2. eine gewaltthätige, feindselige Handlung selbst. Thätlichkeiten verüben. Von allen Thätlichkeiten abstehen. Sich aller Thätlichkeiten enthalten.