[597] Der Thürhüter, des -s, plur. ut nom. sing. ein Bedienter, welcher die Aufsicht über eine Thür hat, und die Aus- und Eingehenden beobachtet, der Thürwärter, von welchem der Thürsteher eine Art ist. Des Reichs Erbthürhüter, welches die Grafen von Werther sind. In manchen Gerichten und Dicasterien sind die Thürhüter mehr zum Einlaß der Partheyen und zur Ausrichtung der Befehle des Gerichts, als zur Bewachung der Thür bestimmt, daher sie in einigen Gegenden auch Thürsteher genannt werden. Die Thürknechte sind die geringste Art derselben. Im Tatian Durinuarta.