[599] Der Thürsteher, des -s, plur. ut nom. sing. eine Person, welche an der Thür stehet, selbige zu bewachen, eine Art Thürhüter. So haben vornehme Personen Schweizer oder Heiducken, welche sowohl an der Hausthür, als auch an den Zimmerthüren stehen, selbige zu bewachen, und auch wohl Schweizer genannt werden. Der Kammerthürsteher ist an den Höfen eine angesehene Person, welche gleich auf den Kammerdiener folgt.