Thalgericht, das

[565] Das Thalgericht, des -es, plur. die -e, zu Halle in Sachsen, dasjenige Gericht, dessen Gerichtbarkeit sich über das Thal, d.i. die im Grunde liegenden Salzwerke erstrecket; zum Unterschiede von dem Berggerichte, unter welches der höher gelegene Theil der Stadt gehöret. Jetzt sind beyde vereinigt, und werden alsdann das Berg- und Thalgericht genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 565.
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