[565] Das Thalgericht, des -es, plur. die -e, zu Halle in Sachsen, dasjenige Gericht, dessen Gerichtbarkeit sich über das Thal, d.i. die im Grunde liegenden Salzwerke erstrecket; zum Unterschiede von dem Berggerichte, unter welches der höher gelegene Theil der Stadt gehöret. Jetzt sind beyde vereinigt, und werden alsdann das Berg- und Thalgericht genannt.