[573] Theilbar, -er, -ste, adj. & adv. 1. Was getheilet werden kann, und darf. Die Materie ist theilbar. Gott ist untheilbar. Hingegen theilbare Güter, Güter, welche ohne Unterschied unter die Erben getheilet werden dürfen, und auch walzende Güter heißen, im Gegensatze der untheilbaren. 2. Im gemeinen Leben ist theilbar auch zuweilen, was sich in viele Theile zertheilen lässet, wofür an andern theilhaft und theilsam üblich[573] sind. So nennet man ein Stück Fleisch theilbar, wenn man viele Portionen daraus schneiden kann.