Theilhaber, der
[574] Der Theilhaber, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Theilhaberinn, eine Person, welche an etwas Theil hat, doch nur[574] in engerer Bedeutung, welche ein Ganzes mit andern gemeinschaftlich besitzet. Die Theilhaber eines Gutes, Feldes. Zuweilen auch der Theilgenoß.