Theilhaftig

[575] Theilhaftig oder theilhaft, -er -ste, adj. & adv. Theil an etwas habend, mit der zweyten Endung der Sache. 1. An den Besitz und Genuß einer Sache Theil habend; wo doch die Comparation selten vorkommt. Einer Sache theilhaft oder theilhaftig werden, den Besitz oder Genuß derselben überkommen. Jemanden einer Sache theilhaftig machen, ihm selbige mittheilen. Ihn seines Wunsches theilhaftig machen. In der Deutschen Bibel kommt es in dieser Bedeutung häufig vor, außer dem aber ist es im Hochdeutschen in der feyerlichen Schreibart am üblichsten. 2. An der sittlichen Beschaffenheit einer Sache Theil habend, besonders an der Schuld böser Handlungen. Sich fremder Sünden theilhaftig machen, 1 Tim. 5, 22. Fremder Laster theilhaftig werden.

Anm. Im Dän. deelachtig. In beyden Bedeutungen, besonders aber der letztern ist im Hochdeutschen theilhaftig üblicher als theilhaft. Das Hauptwort die Theilhaftigkeit kommt seltener vor, ob es gleich nicht ganz ungewöhnlich ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 575.
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