[602]Die Tiefordnung, plur. die -en, eben daselbst, die obrigkeitliche Verordnung, wie es mit dem Tiefe, oder dem Fahrwasser, und dessen Austiefung gehalten werden soll.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 602.