[608]Das Tischlehen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Lehengut, dessen Ertrag zur Bestreitung des Tisches oder der Tafel des Lehensherren, oder des damit Beliehenen bestimmt ist, und noch häufiger Tafellehen, Tafelgut genannt wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 608.