Titular

[609] Titulār, aus dem Latein. Titularis, welches mit verschiedenen Hauptwörtern des Ranges, der Würde verbunden wird, solche Würden zu bezeichnen, von welchen jemand nur den Titel führet, ohne das damit sonst verbundene Amt zu bekleiden. Der Titular-Bischof, Titular-Fürst, Titular-Rath u.s.f. welcher nur den Titel eines Bischofes, Fürstens, Rathes führet, im Gegensatze eines wirklichen Bischofes u.s.f. Das Titular-Buch hingegen ist ein Buch, welches die gewöhnlichen Titel vieler in öffentlichen Ämtern stehender, oder mit Titeln versehener Personen enthält.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 609.
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