[612]Das Tochterrècht, des -es, plur. die -e, Gerechtsamen, welche einer Tochter als Tochter gebühren. Ingleichen collective und ohne Plural, der ganze Umfang dieser Gerechtsamen. Das Tochterrecht an einer Tochter thun, 2 Mos. 21, 9.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 612.