[614] Der Todfall, des -es, plur. die -fälle, in manchen Gegenden ein Nahme der Baulebung, oder dasjenige Recht, da der Grundherr bey dem Absterben des Unterthanes dessen bestes Stück Vieh, (das Hauptrecht,) oder dessen bestes Kleid, (der Gewandfall,) oder auch einen gewissen Theil von der ganzen Erbschaft, (das Büdtheil,) erhält. Todfall ist eine alte Form für Todesfall, daher die Schreibarten Todtfall und Todtenfall unrichtig sind, und keinen begreiflichen Verstand geben. Daher Todfällig, diesem Rechte unterworfen. S. Baulebung.