Tranksteuer, die

[647] Die Tranksteuer, plur. die -n, in verschiedenen Provinzen, z.B. in Sachsen, diejenige Steuer, welche dem Landesherren von dem Getränke entrichtet wird, und wohin sowohl die Bier- als Weinsteuer gehöret. Daher das im gemeinen Leben übliche Zeitwort vertranksteuern, die Tranksteuer von einem Getränke entrichten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 647.
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