[647] Die Tranksteuer, plur. die -n, in verschiedenen Provinzen, z.B. in Sachsen, diejenige Steuer, welche dem Landesherren von dem Getränke entrichtet wird, und wohin sowohl die Bier- als Weinsteuer gehöret. Daher das im gemeinen Leben übliche Zeitwort vertranksteuern, die Tranksteuer von einem Getränke entrichten.