[653] Die Trauerrêde, plur. die -n, eine jede Rede, welche bey einem Trauerfalle, d.i. bey jemandes Absterben oder Leichenbegängniß gehalten wird, da denn auch die Leichenpredigten diesen Nahmen bekommen. In engerer Bedeutung pflegt man eine Parentation im Deutschen auch wohl eine Trauerrede zu nennen. Daher der Trauerredner, der eine solche Rede hält.