[829]Unangesehen, adv. welches nur in den Kanzelleyen üblich ist, wo es so wie unerwogen, unermessen, und ähnliche Blumen mit der zweyten Endung gebraucht wird. Unangesehen seines Alters, d.i. ohne auf sein Alter Rücksicht zu nehmen, ungeachtet.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 829.