[832]Die Unbefugniß, bei einigen das Unbefugniß, des -sses, plur. inus. der Gegensatz von Befugniß, der Mangel des moralischen Vermögens oder des Rechtes, etwas zu thun oder zu lassen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 832.