Unbehülflich

[832] Unbehülflich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von behülflich. 1) Unfähig sich selbst zu helfen, wo es doch nur in engerm Verstande von einer solchen Unfähigkeit gebraucht wird, welche entweder von der Masse des Körpers, oder von dem Mangel der Leibeskräfte herrühret. Ein alter Mann ist unbehülflich, Gell. In dieser Bedeutung wird der Gegensatz behülflich nicht leicht gebraucht. 2) Fertigkeit besitzend, andern die nöthige und mögliche Hülfe zu verweigern, und darin gegründet. Sehr unbehülflich seyn. Ein neidischer, unbehülflicher Mann. Ein unbehülfliches Betragen. So auch die Unbehülflichkeit, in beyden Bedeutungen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 832-833.
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