Unbeschadet

[834] Unbeschadet, von dem veralteten beschaden, beschädigen, welches nur als ein Nebenwort mit der zweyten Endung gebraucht wird, da es sowohl vor als auch, und zwar am häufigsten, hinter dem Genitiv stehet, ohne Nachtheil. Das kann deiner Ehre unbeschadet geschehen, ohne daß deiner Ehre dabey ein Nachtheil widerführe. Unbeschadet seines Ansehens, ohne Nachtheil desselben. Unbeschädigt hingegen ist als ein ordentliches Bey- und Nebenwort üblich, ohne erlittenen Schaden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 834.
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