[837]Unbußfêrtig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von bußfertig im theologischen Verstande, von der Buße vorsetzlich abgeneigt. Ein unbußfertiges Gemüth. Daher die Unbußfertigkeit.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 837.