[840] Undankbar, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von dankbar, geneigt und Fertigkeit besitzend, empfangene Wohlthaten nicht mit thätiger Liebe zu erwiedern, und darin gegründet. Undankbar seyn. Ein undankbares Gemüth. Undankbar handeln. Sich gegen jemanden undankbar erweisen. Ein Undankbarer. So auch die Undankbarkeit, plur. inus. diese Gemüthsbeschaffenheit, Fertigkeit. Schon bey dem Notker und im Tatian undanchpar, unthancpar. Undankbarlich für undankbar ist veraltet.