[841] Undênklich, -er, -ste, adj. et adv. nicht sowohl, was sich nicht denken lässet, als vielmehr in engerer Bedeutung, woran man sich wegen Länge der Zeit nicht mehr erinnern kann, was über unser Gedenken ist; im Oberd. unfürdenklich, im Nieders. undechtig, im Oberd. ehedem überdächtig. Vor undenklichen Jahren. Vor undenklicher Zeit. So auch die Undenklichkeit.