Unfehlbar

[847] Unfêhlbar, -er, -ste, adj. & adv. der Gegensatz von fehlbar, was nicht fehlen kann. 1. Von fehlen, irren, ist jemand unfehlbar, wenn er nicht irren kann. In der Römischen Kirche wird der Pabst in Sachen, welche den Glauben oder Lehrbegriff betreffen, für unfehlbar gehalten. 2. Von fehlen, ausbleiben, nicht geschehen, ist unfehlbar, was aller moralischen Möglichkeit nach geschehen muß, unausbleiblich, wo der Gegensatz fehlbar nicht gewöhnlich ist. Indessen wird es hier am häufigsten als ein Nebenwort gebraucht. Er kommt unfehlbar. Es wird unfehlbar geschehen. So auch die Unfehlbarkeit, in beyden Bedeutungen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 847.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: